Gesetzliche Voraussetzungen
Auf dieser Seite findest du einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen für die berufliche Tätigkeit als Hundetrainer, ESA-Hundetrainer und Assistenzhundetrainer.
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz – gesetzliche Voraussetzung für Hundetrainer
Der erste Ansprechpartner ist das für deine geplante Tätigkeit zuständige Veterinäramt. Wir empfehlen dir, Kontakt mit dem Amt aufzunehmen und nachzufragen, welche Unterlagen und Nachweise dort für die Erlaubnis nach § 11 verlangt werden.
Denn obwohl die gesetzliche Grundlage bundesweit dieselbe ist, kann sich das konkrete Verfahren bei den einzelnen Behörden unterscheiden.
Bevor du deine erlaubnispflichtige Tätigkeit als Hundetrainer aufnimmst, stellst du bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG.
Mit der Tätigkeit darfst du nicht bereits beginnen und die Erlaubnis später nachholen. Das Tierschutzgesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Tätigkeit erst nach Erteilung der Erlaubnis aufgenommen werden darf.
Dem Veterinäramt legst du deine Nachweise über deine fachliche Qualifikation vor. Dazu gehören insbesondere die Zertifikate und Unterlagen deiner absolvierten Hundetrainerausbildung.
Die Behörde prüft anschließend, ob sie deine vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten als ausreichenden Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkennt oder ob sie noch weitere Nachweise von dir benötigt.
Genau deshalb legen wir in unseren Ausbildungen Wert darauf, dich nicht nur fachlich auf deine spätere Tätigkeit vorzubereiten, sondern auch gezielt auf das Erlaubnisverfahren nach § 11 TierSchG.
Welche Unterlagen dein Veterinäramt im Einzelnen fordert, solltest du direkt dort erfragen. Häufig gehören beispielsweise dazu:
- der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis,
- Nachweise über deine Ausbildung und Sachkunde,
- ein behördliches Führungszeugnis,
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Angaben zu deiner geplanten Tätigkeit und
- gegebenenfalls Angaben zu Trainingsgeländen oder regelmäßig genutzten Trainingsorten.
Die Stadt Essen verlangt bei Hundetrainern beispielsweise Sachkundenachweis, Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug. Werden feste Trainingsflächen genutzt, müssen diese ebenfalls angegeben werden. Gleichzeitig weist die Behörde darauf hin, dass eine Hundetrainertätigkeit auch mobil und ohne eigenen Hundeplatz ausgeübt werden kann.
4. Das Veterinäramt prüft deine Sachkunde
Jetzt kommt der Punkt, der bei vielen angehenden Hundetrainern für Verwirrung sorgt.
Es gibt derzeit nicht das eine bundesweit identische Prüfungsverfahren, das bei jedem Veterinäramt exakt gleich abläuft.
Deine Ausbildung und deine Ausbildungsnachweise sind ein wichtiger Bestandteil deines Sachkundenachweises. Die zuständige Behörde entscheidet jedoch im Einzelfall, ob die vorgelegten Nachweise für das jeweilige Erlaubnisverfahren ausreichen oder ob sie zusätzliche Nachweise verlangt.
Das kann je nach Veterinäramt sehr unterschiedlich aussehen.
Die Stadt Essen beschreibt beispielsweise, dass zunächst Sachkunde und Zuverlässigkeit geprüft werden. Kann die Sachkunde anhand der eingereichten Unterlagen nicht zweifelsfrei festgestellt werden, können ergänzende Unterlagen, ein Fachgespräch und die Begleitung einer Unterrichtsstunde hinzukommen.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck beschreibt für Hundetrainer dagegen ein Verfahren mit schriftlicher sowie mündlicher und praktischer Prüfung und weist zugleich ausdrücklich darauf hin, dass bei §-11-Erlaubnissen individuell geprüft wird, welche vorhandenen Nachweise anerkannt werden können und in welchem Umfang weitere Prüfungen erforderlich sind.
Deshalb ist es sinnvoll, dein zuständiges Veterinäramt frühzeitig zu kontaktieren. Dann weißt du bereits, wie das Verfahren an deinem späteren Tätigkeitsort konkret durchgeführt wird.
Bedeutet eine abgeschlossene Hundetrainerausbildung automatisch, dass keine weitere Überprüfung stattfinden darf?
Nein. Genau mit dieser Frage hat sich auch die Rechtsprechung beschäftigt.
Im Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 (Az. 11 ME 249/15) ging es um eine Hundetrainerin, die bereits eine Ausbildung bei einem privaten Schulungszentrum absolviert hatte. Die zuständige Behörde verlangte trotzdem einen zusätzlichen Fachkundenachweis in Form eines Fachgesprächs.
Das OVG bestätigte in diesem konkreten Fall, dass die Behörde ein solches zusätzliches Fachgespräch verlangen durfte. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass die erforderliche Fachkunde grundsätzlich auch durch eine Ausbildung nachgewiesen werden kann. Eine privat absolvierte Hundetrainerausbildung führt aber nicht automatisch dazu, dass die zuständige Behörde keinerlei weitere Überprüfung verlangen darf.
Genau deshalb ist bei Aussagen wie „Diese Ausbildung ersetzt automatisch jede Sachkundeprüfung beim Veterinäramt“ Vorsicht geboten.
Entscheidend ist immer das konkrete Erlaubnisverfahren bei der für dich zuständigen Behörde.
5. Erst wenn die Erlaubnis erteilt wurde, startest du deine erlaubnispflichtige Tätigkeit
Sind die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erteilt dir die zuständige Behörde die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG.
Erst wenn du dieses Schreiben mit der Erlaubnis in der Hand hast, darfst du deine gewerbsmäßige Hundetrainertätigkeit starten.
Gesetzliche Voraussetzungen, um als Assistenzhundetrainer arbeiten zu können: einfach erklärt
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das regelt, wer Assistenzhunde ausbilden darf und wie diese ausgebildet werden müssen. Andere Länder wie die Schweiz und Österreich haben keine speziellen Vorschriften für Assistenzhundetrainer.
Gesetz regelt die Voraussetzungen für Assistenzhundeschulen
2021 wurden Assistenzhunde und ihre Ausbildung ins Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen. 2023 trat die dazugehörige Assistenzhundeverordnung (AHundV) in Kraft. In der Verordnung sind die Details zur Ausbildung von Assistenzhunden geregelt und welche Inhalte Assistenzhundetrainer im Training durchnehmen müssen (Praxis und Theorie). Ebenso ist geregelt, welche Voraussetzungen Assistenzhundeschulen vorweisen müssen.
Voraussetzungen als Assistenzhundetrainer im Detail
Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV), die du erfüllen musst, um als Assistenzhundetrainer zu arbeiten:
- Nachweis von Seminaren/Workshops zu Assistenzhundetraining, Ethologie, Didaktik und Beratung von insgesamt 90 Zeitstunden
- Nachweis eines Pädagogik-Seminars von insgesamt 15 Zeitstunden
- Nachweis von Seminaren zu den einschlägigen Erkrankungen der Kunden von jeweils 20 Zeitstunden pro Erkrankung/Kategorie
- Erste-Hilfe-Kurs für Hunde
- Erste-Hilfe-Kurs für Menschen
- Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG
- Zertifizierung als Assistenzhundeschule von der durch die DAkkS akkreditierte fachliche Stelle
Zertifizierung als Assistenzhundeschule
Gesetzlich ist sowohl im BGG als auch in der AHundV vorgeschrieben, dass Assistenzhunde in Deutschland von zertifizierten Assistenzhundeschulen ausgebildet werden müssen. Eine Ausbildung bei einer normalen Hundeschule gilt nicht. Im Gesetz steht: Nur Assistenzhunde, die derzeit von zertifizierten Assistenzhundeschulen ausgebildet werden, dürfen die anerkannte Prüfung absolvieren und gelten anschließend als Assistenzhunde.
Derzeit gibt es keine Zertifizierungsstelle
Die fachliche Stelle, die Assistenzhundeschulen zertifiziert, muss zuerst von der DAkkS akkreditiert werden. 2024 gab es eine fachliche Stelle, die akkreditiert war und erste Assistenzhundeschulen zertifiziert hat, auch Dozenten und Absolventen unserer Ausbildung. Leider hat diese fachliche Stelle die Arbeit nach einigen Monaten unerwartet beendet. Aktuell gibt es noch keine neue fachliche Stelle, die von der DAkkS akkreditiert wurde, wir halten hierzu stets auf dem Laufenden.
Was bedeutet die fehlende Zertifizierungsstelle für die aktuell arbeitenden Assistenzhundetrainer?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat bereits 2024 nach dem Abdanken der vorigen Zertifizierungsstelle auf seiner Webseite veröffentlicht, dass alle Assistenzhundetrainer normal weiterarbeiten dürfen, bis eine neue Zertifizierungsstelle etabliert ist oder gesetzliche Änderungen getroffen wurden. Die Assistenzhundetrainer müssen sich jedoch bei der Ausbildung der Assistenzhunde an die inhaltlichen Vorgaben der AHundV halten.
Was bedeutet die fehlende Zertifizierungsstelle für die Assistenzhundeteams in Ausbildung?
Durch die fehlende Zertifizierungsstelle gibt es derzeit keine zertifizierten Assistenzhundeschulen.
Nun ergibt sich ein Problem: Im BGG ist festgehalten, dass Assistenzhunde nur durch zertifizierte Ausbildungsstellen ausgebildet werden dürfen. Assistenzhundehalter dürfen mit ihren Hunden die Assistenzhund-Team-Prüfung am Ende der Ausbildung laut BGG nur absolvieren, wenn sie von einer zertifizierten Assistenzhundeschule ausgebildet wurden. Diese Ausbildung und die Prüfung sind notwendig, um den Hund offiziell als Assistenzhund anerkennen und eintragen zu lassen. Nur als offiziell eingetragener Assistenzhund erhält ein Hund den Status „Assistenzhund“ mit dem staatlichen Anhänger und Ausweis für die Zutrittsrechte.
Klar wurde, es ist eine Änderung des BGG notwendig, damit auch diejenigen Assistenzhundeteams die Prüfung absolvieren dürfen, die seit dem Wegfall der alten Zertifizierungsstelle ausgebildet worden sind. Das BMAS hat sich umgehend um einen neuen Entwurf der Gesetzesänderung gekümmert.
Aktueller Stand der Gesetzesänderung: September 2025
Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne, stellte im August 2025 eine schriftliche Frage an die Bundesregierung. Dabei ging es darum, ob eine neue Zertifizierungsstelle absehbar ist. Falls sich die Zertifizierungsstelle weiter verzögern wird, wollte Rüffer wissen, wann die Übergangsregelung und die Prüfungsfrist verlängert werden, damit wieder zeitnah Assistenzhund-Team-Prüfungen abgelegt werden können.
Intensive Gespräche mit verschiedenen Institutionen
Die Bundesregierung antwortete, dass das BMAS seit dem Abdanken der ersten Zertifizierungsstelle in intensiven Gesprächen mit verschiedenen Institutionen ist, die als neue fachliche Stelle infrage kommen. Jedoch sind die Standards für eine Akkreditierung durch die DAkkS aus Gründen der Qualitätssicherung hoch.
Übergangsfrist bis 12 Monate nach Eröffnung der neuen Zertifizierungsstelle
Weiter heißt es in der Antwort, dass vom BMAS eine Rechtsänderung angestrebt wird, die es „vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, selbst wenn sie in einer nicht-zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Diese Übergangsregelung soll so lange gelten bis eine neue fachliche Stelle zur Zulassung von Ausbildungsstätten gefunden wurde und diese 12 Monate lang gearbeitet hat.“
Hierfür müssen die nicht-zugelassenen Ausbildungsstätten schriftlich bestätigen, dass die Ausbildung des Assistenzhundes inhaltlich der Assistenzhundeverordnung entspricht.
Auswirkungen auf den Beruf Assistenzhundetrainer
Derzeit darf noch jeder Assistenzhunde ausbilden, der die Anforderungen an die Ausbildung der Hunde gemäß der AHundV einhält.
Auch mit einer Gesetzesänderung gilt dies, allerdings müssen die Assistenzhundeschulen dann schriftlich bestätigen, dass die Ausbildung nach der AHundV erfolgt.
Wenn die nächste Zertifizierungsstelle von der DAkkS akkreditiert ist, haben Assistenzhundeschulen 12 Monate Zeit, sich zertifizieren zu lassen. So lange wird die Übergangsfrist bei einer Gesetzesänderung gelten, laut Aussagen der Bundesregierung zur Frage der behindertenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne, Corinna Rüffer.
12 Monate Zeit, um dich zertifizieren zu lassen
12 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Zertifizierungsstelle müssen dann alle Assistenzhundeschulen zertifiziert sein, um weiter Assistenzhunde ausbilden zu können.
Unsere Ausbildung zum Assistenzhundetrainer gibt dir mit den Seminaren und Workshops die Voraussetzungen, die du laut AHundV benötigst und bereitet dich sowohl auf die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr 8 f) TierSchG beim Veterinäramt als auch auf die Zertifizierung als Assistenzhundeschule vor. Durch unsere Ausbildung kannst du sorglos deinen Weg als Assistenzhundetrainer beginnen und auch nach der Ausbildung nahtlos als Assistenzhundetrainer arbeiten, falls dann eine neue Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierungspflicht im Einsatz ist.
Anpassung an neueste Gesetze und Vorschriften
Wir passen unsere Ausbildung immer an die neuesten Gesetze und Vorschriften an. Somit können wir stolz sagen, wir geben all unsere Studenten und Assistenzhundetrainern die notwendigen Seminare und Workshops, die ihr für eine zukünftige Zertifizierung benötigt. Als die AHundV 2023 in Kraft trat, haben wir nicht nur aktuellen Studenten, sondern auch ehemaligen Absolventen ermöglicht, alle notwendigen Seminare und Workshops kostenfrei zu besuchen, damit sie die AHundV einhalten und ihre Zertifizierung erhalten können.
Unser Ziel:
- du kannst jahrzehntelang glücklich und erfolgreich als Assistenzhundetrainer arbeiten
- du musst dir keine Sorgen machen, dass du nicht alles für eine mögliche Zertifizierung hast
- unsere Ausbildung gibt dir alles, was du für deine Karriere als Assistenzhundetrainer benötigst





