Rechte

 

Ja, mit einem anerkannten Assistenzhund haben Sie Rechte. Am 28. Mai 2021 wurden Assistenzhunde in das BGG aufgenommen. Dort ist geregelt, dass Assistenzhunde in der Öffentlichkeit auch dort erlaubt sind, wo selbst normale Hunde keinen Zutritt haben.

Voraussetzungen hierfür sind jedoch, dass Ihr Hund bei einem zertifizierten Assistenzhundetrainer ausgebildet worden ist, in Selbst- oder Fremdausbildung und Ihr Hund eine Assistenzhund-Team-Prüfung bei einem zertifizierten Prüfer absolviert hat. Selbstverständlich werden Sie, sobald eine Akkreditierung für Assistenzhundetrainer nach dem neuen Gesetz in Deutschland durchgeführt wird, in unserer Postleitzahlensuche nur zertifizierte Assistenzhundetrainer finden, mit denen wir kooperieren. Die Trainer bilden gemeinsam mit Ihnen Ihren Assistenzhund aus und bereiten Sie beide auf die staatliche Prüfung vor.

 

Ihr Assistenzhundetrainer kennt sich nicht nur bestens mit dem Training von Assistenzhunden aus, sondern weiß auch, welche Rechte Sie mit einem Assistenzhund haben und wie Sie den Alltag mit Assistenzhund meistern. Gerne hilft Ihr Assistenzhundetrainer jederzeit weiter, wenn Sie Fragen zu der Mitnahme oder Zutrittsrechten mit Ihrem Assistenzhund haben. Sollten Sie selbst 2023 auf einen Mitarbeiter oder ein Geschäft treffen, die das neue Assistenzhundegesetz noch nicht in allen Details verstehen, kümmert sich Ihr Assistenzhundetrainer gerne persönlich für Sie darum, schult die Mitarbeiter und klärt für Sie das Problem.

Vor Jahren, als die Rechte noch nicht bekannt waren, konnte das Deutsche Assistenzhunde-Zentrum T.A.R.S.Q. ® so z. B. Mitarbeiterschulungen bei Edeka und Rossmann bewirken.